Art. 8 DSGVO
Bei Diensten der Informationsgesellschaft kann elterliche Einwilligung unterhalb der Altersgrenze relevant werden.
Schule & Kinder
Lern-KI, Chatbots, Hausaufgaben-Tools, Fotos, Leistungsdaten und Förderinformationen können Kinder langfristig betreffen. Schulen brauchen besonders klare Zwecke, sichere Tools und altersgerechte Informationen.
Informationsguide, keine Rechtsberatung. Stand der Einordnung: 4. Juli 2026.
Schutzbedarf
Bei Minderjährigen ist Datensparsamkeit nicht nice to have, sondern Kernpflicht.
Bei Diensten der Informationsgesellschaft kann elterliche Einwilligung unterhalb der Altersgrenze relevant werden.
Nationale und Landes-/Kantonsregeln können zusätzlich bestimmen, welche Tools erlaubt sind.
Biometrische und identifizierende Daten nicht ohne tragfähigen Grund in KI-Tools laden.
Noten, Förderbedarf und Lernprofile brauchen klare Zweckbindung und Zugriffsbeschränkung.
Keine fremden Klassenarbeiten oder personenbezogenen Beispiele in öffentliche Chatbots kopieren.
Bildungs- und Ausbildungszugang kann im Hochrisiko-Bereich liegen.
Rechtsquellen
Diese Seite verweist auf die zentralen offiziellen Quellen.